Schwangerschaft + Mutterschutz in der Selbstständigkeit?! So sicherst du dich ab!

 
 
 

Was passiert mit meiner Versicherung, wenn ich selbstständig bin und schwanger werde?

Viele Gründerinnen fragen sich, wie es um ihre Krankenversicherung steht, wenn sie schwanger werden. Anders als oft vermutet, haben auch Selbstständige Anspruch auf Mutterschaftsgeld – ein Thema, das nicht nur Angestellten vorbehalten ist. In diesem Artikel erklären Julia Meixner, Sarah Güthler & Selina de Lisi von der Techniker Krankenkasse, welche Ansprüche selbstständige Schwangere gegenüber ihrer Krankenkasse haben und worauf sie besonders achten sollten.

 
 
 
 

Anspruch auf Mutterschaftsgeld – auch für Selbstständige

Selbstständige Frauen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn sie zu Beginn der Schutzfrist mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind. Diese Voraussetzung ist entscheidend, um während der Mutterschutzfristen finanziell abgesichert zu sein.

Das Mutterschaftsgeld richtet sich nach dem Krankengeld und beträgt 70 Prozent des Arbeitseinkommens, für das vor Beginn der Schutzfrist Beiträge gezahlt wurden. Allerdings gibt es eine Obergrenze: Maximal aus 5.175 Euro im Monat. Das entspricht der gesetzlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Zeiträume für das Mutterschaftsgeld

Das Mutterschaftsgeld wird in folgenden Zeiträumen gezahlt:

  • 6 Wochen vor der Entbindung

  • Am Tag der Entbindung

  • 8 Wochen nach der Entbindung

  • 12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten

Diese Zeiträume stellen sicher, dass Mütter sowohl vor als auch nach der Geburt ausreichend finanziell abgesichert sind.

Aufstockung des Mutterschaftsgeldes

Einige Unternehmen bieten an, das Mutterschaftsgeld auf 100 Prozent des bisherigen Einkommens aufzustocken. Dies ist möglich, solange die Aufstockung nicht durch eine aktive Tätigkeit während der Schutzfrist erwirtschaftet wird.

Weitere wichtige Informationen

Es gibt einige zusätzliche Punkte, die für Schwangere in der Selbstständigkeit wichtig sind:

  • Ärztliche Bescheinigung: Die Ärztin stellt eine Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Geburtstermin aus. Diese erhält man frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin.

  • Früh- und Spätgeburten: Kommt das Baby vor dem errechneten Termin, verkürzt sich die Schutzfrist nicht. Bei einer späteren Geburt wird ab dem tatsächlichen Geburtstermin gerechnet, was bedeutet, dass man ein paar Tage länger Mutterschaftsgeld bekommt.

Was passiert nach dem Mutterschutz?

Die Frage nach der Elternzeit ist für viele Gründerinnen ebenfalls relevant. Leider gibt es die klassische Elternzeit für Selbstständige nicht. Während dieser „Elternzeit“ gibt es keine kostenfreie Familienversicherung. Diese wäre nur möglich, wenn die Selbstständigkeit vollständig beendet wird. Ansonsten müssen auch während der Elternzeit Beiträge gezahlt werden. Sollte der Gewinn während dieser Zeit um mindestens 25 Prozent einbrechen, können die Beiträge eventuell reduziert werden.

Fazit: Gut vorbereitet in die Selbstständigkeit und Schwangerschaft

Für selbstständige Frauen ist es wichtig, gut informiert in die Schwangerschaft zu gehen. Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ist auch für Selbstständige gegeben, wenn die nötigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die richtige Planung und Kenntnis über die eigenen Rechte können helfen, finanzielle und versicherungstechnische Herausforderungen zu meistern.

Falls du weitere Fragen hast, wende dich an deine Krankenkasse, um sicherzustellen, dass du bestens vorbereitet bist.

 

Noch Fragen?

 
 

About SOCIAL PIZZA

by Techniker Krankenkasse

Vom Gedanken der Gründung bis hin zur tatsächlichen Umsetzung der Geschäftsidee müssen viele Dinge beachtet werden. Ein oft unterschätztes Thema ist hierbei der Part der Krankenversicherung und die große Bedeutung dieser häufig unumkehrbaren Entscheidung. 

Die Techniker Krankenkasse unterstützt Startups ab dem ersten Tag und steht als Partner mit Rat und Tat zur Seite.

Denn Krankenversicherung ist mehr als nur die Entscheidung, ob ich mich als Gründerin gesetzlich oder privat versichere. Hierbei ist es der Techniker Krankenkasse ein Anliegen die Gründerinnen ganzheitlich und individuell zu beraten.

Mehr Informationen zu unseren Leistungen für Startups findest du unter socialpizza.tk.de

Buche dir einen unverbindliches & kostenfreies Beratungs-Gespräch!


 

Unsere Expertinnen

im Bereich Sozialversicherung

Julia Meixner & Sarah Güthler

- Expertinnen für Startups

- Team Social Pizza

- Beraterinnen @ Techniker Krankenkasse

Selina De Lisi

- Expertin für Startups

- Team Social Pizza

- Beraterin @ Techniker Krankenkasse

 
Claire Siegert